Exklusiv für Bürgergeld-Empfänger170+ mal geholfen

Sichere dir bis zu510 € Bonuspro Familienmitglied

  • 100 % anrechnungsfrei beim Jobcenter
  • Wir wechseln deine Krankenkasse und erledigen den gesamten Papierkram
  • Kein Gang zum Amt nötig
  • 4,9 / 5170+ Bewertungen
  • 100 %kostenlos, kein Abo
  • Anrechnungsfreinach § 11a Abs. 3 SGB II
  • 0 Formularekein Gang zum Amt

Ausgezeichnete Partnerkasse

ntv – Testsieger Krankenkassen, 1. Platz, Test Juni 2026 (DISQ, 21 gesetzliche Kassen)
ServiceAtlas – Bonusprogramm, 1. Platz, Kundenurteil sehr gut (ServiceValue, 42 Krankenkassen)
So funktioniert's

In 3 einfachen Schrittenzu deinem Bonus.

Kein Behörden-Marathon. Du machst nur den ersten Klick, den Rest übernehmen wir.

Anspruch prüfen1
2 Minuten

Anspruch prüfen

Beantworte ein paar einfache Fragen. Du siehst sofort, wie viel dir zusteht.

Wir machen den Rest2
0 Formulare

Wir machen den Rest

Ein Berater ruft dich persönlich an und übernimmt deinen kompletten Ablauf, hin zur Krankenkasse mit dem starken Bonusprogramm. Kein Papierkram für dich.

Geld aufs Konto3
anrechnungsfrei

Geld aufs Konto

Dein Bonus wird direkt auf dein Konto überwiesen, ohne dass das Amt die Hand aufhält.

100% Kostenlos

Limitierte Aktion

Schnell sein lohnt sich, der Bonus wird pro Aktion nur an die ersten 100 Teilnehmer ausgezahlt

Unsere Partnerkassen stellen pro Aktionszeitraum nur 100 Bonus-Plätze bereit. Ist die Teilnehmerzahl erreicht, endet die Aktion.

Vergebene Bonus-Plätze

83 von 100

Nur noch 17 Plätze frei

83 Teilnehmer haben ihren Platz schon reserviert

Kostenlos & unverbindlich · Prüfung in 2 Minuten · Ohne Papierkram

Dein gutes Recht

Klingt zu schön, um wahr zu sein?Ist aber dein gutes Recht.

Krankenkassen zahlen Boni, das steht im Gesetz (§ 65a SGB V). Du wechselst einmal zur Kasse mit dem stärksten Programm, wir erledigen alles. Und das Amt darf dir davon keinen Cent anrechnen.

Schwarz auf weiß im Gesetz
§ 11a Abs. 3 SGB II: „Leistungen, die zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden … sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen im Einzelfall demselben Zweck dienen …"
§ 65a SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung bestimmen, dass Versicherte … qualitätsgesicherte Leistungen der Krankenkasse zur primären Prävention in Anspruch nehmen, Anspruch auf einen Bonus haben."

Auszug, gekürzt. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.

Das brauchst du, mehr nicht:

Du beziehst Bürgergeld
Du bist gesetzlich krankenversichert
Den Kassenwechsel erledigen wir für dich
Zahlen lügen nicht

Über 170 Bürgergeld-Empfänger haben sichihren Bonus schon geholt.

Kundenurteil

0,0/5

Sehr gut

Boni ausgezahlt

0

an unsere Nutzer

Erfolgreich begleitet

0+

Bürgergeld-Empfänger

Bonusprogramm nach § 65a SGB V100 % kostenlos92 % WeiterempfehlungRückruf innerhalb von 24 hDatenschutz nach DSGVO

Das sagen unsere Teilnehmer:

WhatsApp-Verlauf mit Michael: Sorge wegen Anrechnung beim Jobcenter, am Ende ist der Bonus angekommen.
WhatsApp-Verlauf mit Sabine: Fragen zu Wegen und Papierkram, am Ende ist der Bonus für die Familie angekommen.
WhatsApp-Verlauf mit Andreas: Frage nach dem Haken und der Vergütung, am Ende ist der Bonus angekommen.

Echte Rückmeldungen unserer Nutzer, Namen und Profilbilder zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Schriftliche Anrechnungsfrei-Bestätigung

Bevor irgendetwas passiert, bekommst du schwarz auf weiß: Dein Bonus ist nach § 11a Abs. 3 SGB II anrechnungsfrei. Dieses Papier kannst du dem Jobcenter jederzeit vorlegen. Keine böse Überraschung, kein gelber Brief.

  • Kommt vor der Auszahlung zu dir
  • Zum Abheften oder Vorzeigen
  • Gilt für deinen konkreten Fall
Gesetzbuch, § 11a SGB II mit markierter Kernaussageanrechnungsfrei
Kostenlos & unverbindlich

Bereit, dir bis zu 510 € pro Familienmitglied zu holen?

2 Minuten prüfen, ein Anruf von uns, den Rest erledigen wir. Ohne Papierkram, ohne Amt, ohne Risiko.

Kostenlos · unverbindlich · Rückruf in 24 h

Ehrliche Antworten

Hast du nochFragen?

Wer schon mal Ärger mit einem Amt hatte, fragt lieber zweimal nach. Hier sind die ehrlichen Antworten, ohne Kleingedrucktes.

Nein. Der Bonus ist eine zweckbestimmte Einnahme nach § 11a Abs. 3 SGB II und zählt deshalb nicht als Einkommen. Genau das bekommst du von uns vorab schriftlich bestätigt, schwarz auf weiß. Kein gelber Brief, keine Rückforderung.