Sichere dir bis zu510 € Bonuspro Familienmitglied
- 100 % anrechnungsfrei beim Jobcenter
- Wir wechseln deine Krankenkasse und erledigen den gesamten Papierkram
- Kein Gang zum Amt nötig
- 4,9 / 5170+ Bewertungen
- 100 %kostenlos, kein Abo
- Anrechnungsfreinach § 11a Abs. 3 SGB II
- 0 Formularekein Gang zum Amt
Ausgezeichnete Partnerkasse


In 3 einfachen Schrittenzu deinem Bonus.
Kein Behörden-Marathon. Du machst nur den ersten Klick, den Rest übernehmen wir.
1Anspruch prüfen
Beantworte ein paar einfache Fragen. Du siehst sofort, wie viel dir zusteht.
2Wir machen den Rest
Ein Berater ruft dich persönlich an und übernimmt deinen kompletten Ablauf, hin zur Krankenkasse mit dem starken Bonusprogramm. Kein Papierkram für dich.
3Geld aufs Konto
Dein Bonus wird direkt auf dein Konto überwiesen, ohne dass das Amt die Hand aufhält.
100% Kostenlos
Schnell sein lohnt sich, der Bonus wird pro Aktion nur an die ersten 100 Teilnehmer ausgezahlt
Unsere Partnerkassen stellen pro Aktionszeitraum nur 100 Bonus-Plätze bereit. Ist die Teilnehmerzahl erreicht, endet die Aktion.
Vergebene Bonus-Plätze
83 von 100
83 Teilnehmer haben ihren Platz schon reserviert
Kostenlos & unverbindlich · Prüfung in 2 Minuten · Ohne Papierkram
Klingt zu schön, um wahr zu sein?Ist aber dein gutes Recht.
Krankenkassen zahlen Boni, das steht im Gesetz (§ 65a SGB V). Du wechselst einmal zur Kasse mit dem stärksten Programm, wir erledigen alles. Und das Amt darf dir davon keinen Cent anrechnen.
§ 11a Abs. 3 SGB II: „Leistungen, die zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden … sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen im Einzelfall demselben Zweck dienen …"
§ 65a SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung bestimmen, dass Versicherte … qualitätsgesicherte Leistungen der Krankenkasse zur primären Prävention in Anspruch nehmen, Anspruch auf einen Bonus haben."
Auszug, gekürzt. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.
Das brauchst du, mehr nicht:
Über 170 Bürgergeld-Empfänger haben sichihren Bonus schon geholt.
Kundenurteil
Sehr gut
Boni ausgezahlt
an unsere Nutzer
Erfolgreich begleitet
Bürgergeld-Empfänger
Das sagen unsere Teilnehmer:
Echte Rückmeldungen unserer Nutzer, Namen und Profilbilder zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Schriftliche Anrechnungsfrei-Bestätigung
Bevor irgendetwas passiert, bekommst du schwarz auf weiß: Dein Bonus ist nach § 11a Abs. 3 SGB II anrechnungsfrei. Dieses Papier kannst du dem Jobcenter jederzeit vorlegen. Keine böse Überraschung, kein gelber Brief.
- Kommt vor der Auszahlung zu dir
- Zum Abheften oder Vorzeigen
- Gilt für deinen konkreten Fall
anrechnungsfreiBereit, dir bis zu 510 € pro Familienmitglied zu holen?
2 Minuten prüfen, ein Anruf von uns, den Rest erledigen wir. Ohne Papierkram, ohne Amt, ohne Risiko.
Kostenlos · unverbindlich · Rückruf in 24 h
Hast du nochFragen?
Wer schon mal Ärger mit einem Amt hatte, fragt lieber zweimal nach. Hier sind die ehrlichen Antworten, ohne Kleingedrucktes.
Nein. Der Bonus ist eine zweckbestimmte Einnahme nach § 11a Abs. 3 SGB II und zählt deshalb nicht als Einkommen. Genau das bekommst du von uns vorab schriftlich bestätigt, schwarz auf weiß. Kein gelber Brief, keine Rückforderung.


